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Organspende -
reden wir darüber!

Organspende schon zu Lebzeiten thematisieren

Die Frage nach einer Organspende stellt sich meist unerwartet. Werden die Angehörigen im Spital nach dem Willen des Versterbenden gefragt, können sie diesen in über der Hälfte aller Fälle nicht zweifelsfrei nennen. Die wenigsten Schweizerinnen und Schweizer halten ihren Entscheid für oder gegen eine Organspende fest oder haben sich dazu geäussert. Das ist sicherlich der Hauptgrund, weshalb die Schweiz im europäischen Vergleich mit über 60% eine der höchsten Ablehnungsraten aufweist. Und dies, obwohl gemäss Umfragen ein Grossteil der Bevölkerung einer Organspende positiv gegenübersteht. Daraus lässt sich schliessen, dass man dem Willen der verstorbenen Person leider oftmals nicht gerecht werden kann.

Ein Entscheid schafft Sicherheit und Klarheit

Für die Angehörigen bedeutet diese Unkenntnis des Willens oft eine grosse Belastung. Ihnen fällt im schmerzvollen Moment des Abschieds zusätzlich die Verantwortung des „Entscheidens“ für oder gegen eine Organspende zu - gemäss dem mutmasslichen Willen des Versterbenden. Sind sich die Angehörigen nicht zweifelsfrei sicher, entscheiden sie sich in den meisten Fällen gegen eine Organspende. Ein Eintrag zu Lebzeiten im Nationalen Organspenderegister hingegen, würde sowohl die Angehörigen wie auch das Spitalpersonal entlasten.
Beim Nationalen Organspenderegister von Swisstransplant ist die Neuregistration allerdings derzeit geschlossen.
Mit dem klaren Ja zum neuen Transplantationsgesetz vom 15. Mai 2022 hat das Stimmvolk auch Ja gesagt zu einem vom Bund verantworteten Ja-/Nein-Organspenderegister, in dem der eigene Wille eingetragen werden kann. Die Einführung dürfte laut EDI/BAG frühestens ab 2024 umgesetzt sein. Weitere Infos finden Sie HIER.

Organspende-Karte bestellen

Die Organspende-Karte vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist nach wie vor gültig und kann ganz einfach hier heruntergeladen oder mit diesem Formular bestellt werden. Swisstransplant schickt sie Ihnen innert wenigen Tagen per Post zu.
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Quellen: Swisstransplant