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Netzwerkspitäler

In allen Schweizer Spitälern mit einer Intensivstation muss per Gesetz (Transplantationsgesetz, Art. 56 / Transplantationsverordnung, Art.45-47) ein lokaler Koordinator für die Organspende (LK) bestimmt werden. Die Hauptaufgaben dieser Lokalen Koordinatoren sind:

  • Sicherstellen der Prozesse im Netzwerkspital
  • Spendererkennung und Meldung der Spender an die Netzwerkkoordination
  • Betreuung der Spender und deren Angehörigen

Unsere Netzwerkspitäler und deren im Organspende Prozess involvierten Abteilungen werden bei der Organspendererkennung eng durch das Team des Netzwerkes unterstützt.
Zudem unterstützt das Netzwerk Organspende Ostschweiz - NOO seine Netzwerkspitäler in der Umsetzung der mit Swisstransplant geschlossenen Leistungsverträge.

Das NOO besteht neben dem Kantonsspital St.Gallen aus folgenden Netzwerkspitälern mit den verantwortlichen Lokalen Koordinatoren: